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Rechte des Beschuldigten bei polizeilichen Verhören: Schweigen als Goldstandard

Die grundlegenden Rechte eines Beschuldigten bei polizeilichen Verhören in Deutschland

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und soll lediglich informieren. Bei konkreten rechtlichen Anliegen sollten Sie immer einen Anwalt konsultieren.

Egal, ob man zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt wird: Strafanzeigen werden aus unterschiedlichen Gründen erstattet, sei es vermuteter Betrug, Steuerhinterziehung oder andere Wirtschaftsdelikte. Selbst niedrere Beweggründe kommen hierbei öfter vor, als man denken möchte.

Bei einer Vorladung zu einem polizeilichen Verhör kann man leicht von Emotionen überwältigt werden, seien es Angst, Unsicherheit oder Stress.

Der Druck, der auf Beschuldigte während eines polizeilichen Verhörs ausgeübt werden kann, kann groß sein, selbst wenn dieser Druck subtil ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Polizei den Eindruck erweckt, dass eine sofortige Aussage im Interesse des Beschuldigten wäre oder dass eine Kooperation den Vorgang beschleunigen könnte.

Dies ist aber häufig nicht der Fall und oft nur im Interesse der Ermittlungsbehörden. Egal ob die Polizei oder ein Landeskriminalamt* zuständige die Ermittlungen führt. 

Hier sind einige wichtige Dinge, die man bei einer Vorladung zu einer Vernehmung als Beschuldigter im Hinterkopf behalten sollte:

In solchen Momenten ist es von unschätzbarem Wert, seine Rechte zu kennen. Bei admago GmbH möchten wir Ihnen einen klaren Überblick über diese Rechte in Deutschland bieten:

  1. Recht zu schweigen: Dies mag das bekannteste Recht sein, aber auch das am häufigsten übersehene. Ein Beschuldigter ist nicht verpflichtet, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Es ist sein unveräußerliches Recht, zu schweigen, und dieses Recht sollte ihm zu Beginn des Verhörs mitgeteilt werden.
  2. Persönliche Angaben: Während man nicht zur Sache aussagen muss, ist man in der Regel verpflichtet, einige grundlegende persönliche Daten anzugeben. Dazu gehören Daten wie Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse und Staatsangehörigkeit.
  3. Recht auf einen Anwalt: Dieses Recht ist entscheidend. Bevor jegliche Aussage getroffen wird, hat ein Beschuldigter das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. In manchen Fällen, etwa bei schweren Vorwürfen, könnte sogar ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger bestehen.
  4. Protokollierung: Jedes Verhör sollte genau protokolliert werden, um sicherzustellen, dass alle gemachten Aussagen korrekt wiedergegeben werden. Der Beschuldigte hat das Recht, das Verhörprotokoll zu überprüfen und, falls erforderlich, Korrekturen oder Ergänzungen vorzunehmen.
  5. Freiwilligkeit: Eine Aussage sollte immer freiwillig erfolgen. Es ist rechtswidrig und unzulässig, einen Beschuldigten durch Drohungen, Gewalt oder andere Formen von Zwang zu einer Aussage zu drängen.

Abschließend möchten wir aus Erfahrung betonen, wie wichtig es ist, in solch kritischen Momenten informiert zu sein und ruhig zu bleiben.

Es ist stets ratsam, sich bei einer polizeilichen Vorladung IMMER an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Das Wissen um die eigenen Rechte und das richtige Vorgehen kann entscheidend sein. Im Zweifel gilt das Sprichwort:

„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“.

 

Erklärung zur Zuständigkeit der Polizeibehörden

*In Deutschland ist die Zuständigkeit von Polizei und Landeskriminalamt (LKA) hinsichtlich Anzeigen und Ermittlungen grundsätzlich durch die jeweilige Landesgesetzgebung sowie interne Richtlinien geregelt. Allerdings gibt es allgemeine Strukturen und Prinzipien, die in den meisten Bundesländern gelten:

  1. Polizei: Die Polizeidienststellen der Länder (z.B. Schutzpolizei, Kriminalpolizei) sind in der Regel die ersten Ansprechpartner für die Bürger und somit zuständig für die Aufnahme von Strafanzeigen. Sie bearbeiten den Großteil der alltäglichen Kriminalitätsfälle, von Diebstählen über Sachbeschädigungen bis hin zu Körperverletzungen.
  2. Landeskriminalamt (LKA): Das LKA ist eine übergeordnete Polizeibehörde und hat besondere Zuständigkeiten. Das LKA ist oft zuständig für:
    • Spezielle oder schwerwiegende Kriminalitätsformen (z.B. Organisierte Kriminalität, Terrorismus, schwere Wirtschaftsdelikte).
    • Fälle von überregionaler Bedeutung.
    • Technische Untersuchungen und die Auswertung von Spuren (durch spezielle Labore und Experten).
    • Unterstützung der örtlichen Polizeidienststellen bei komplexen Ermittlungen.

In der Praxis bedeutet dies, dass eine Anzeige in der Regel zunächst bei einer örtlichen Polizeidienststelle aufgenommen wird. Wenn sich herausstellt, dass der Fall in den Zuständigkeitsbereich des LKA fällt (z.B. wegen seiner Schwere, Komplexität oder Überregionalität), kann er an das LKA weitergeleitet werden.

Es ist auch zu beachten, dass es in Deutschland spezielle Ermittlungseinheiten für bestimmte Deliktsbereiche gibt, z.B. für Cyberkriminalität, die je nach Bundesland und Struktur entweder bei der Polizei oder direkt beim LKA angesiedelt sein können.

Wer im konkreten Fall zuständig ist, hängt also vom jeweiligen Sachverhalt und der organisatorischen Struktur des betroffenen Bundeslandes ab. Bei Unsicherheiten oder speziellen Fragen kann es hilfreich sein, direkt bei der zuständigen Polizeidienststelle oder beim LKA nachzufragen.